Bei staatlichen anerkannten Einrichtungen wird die Betreuung öffentlich gefördert. Bei finanziell unabhängigen Privateinrichtungen in der Regel nicht. Allerdings fördern manche Städte und Gemeinde Betreuungsplätze auch bei Privateinrichtungen.
Flexible Bring-/Abholzeit innerhalb der BetreuungszeitTeilzeitbetreuung <34St/WocheVollzeitbetreuung >34St/WocheRandzeitenbetreuungVerlängerte Betreuungszeit gelegentlich möglich